DIPL. KAUFFRAU BEATE HABERZETH

Heute die Herausforderungen von morgen erkennen

Philosophie

Die aktuelle Steuergesetzgebung und Rechtsprechung erscheint wie ein großes komplexes Spiel, dessen Regeln sich permanent ändern. Die mit der Gründung und der Führung eines Unternehmens verbundenen Fragen werden immer umfangreicher. Neue gesetzliche Vorschriften, neue Finanzierungsmethoden und ein sich stark änderndes soziales Umfeld erfordern Flexibilität und die Suche nach immer neuen Wegen.

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Problemstellungen sind so eng miteinander verbunden, dass eine optimale steuerliche Lösung ohne gleichzeitige betriebswirtschaftliche Beratung häufig überhaupt nicht mehr vorstellbar ist.Daher erfordert eine entscheidungsorientierte, strategische Hilfe für die Unternehmensführung eine umfassende Berücksichtigung aller steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte.

Unser Ziel ist es, zum Erfolg unserer Mandanten und Mitarbeiter beizutragen. Optimale Betreuung unserer Mandanten bedeutet, die Herausforderungen von morgen zu erkennen und Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen.

Situationsanalyse

Datenerfassung

Strategie
Abschluss
Beratung

7 Mitarbeiter

1 Standort

seit 1995

Leistung

Steuerberatung

  • Gestaltende Beratung im Steuerrecht, Steuerplanung
  • Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen
  • Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Steuerrechtsstreitigkeiten
  • Nachfolgeberatung für Unternehmen/Unternehmer/Privatpersonen

Wirtschaftliche Beratung

  • Gutachten zur Unternehmensbewertung
  • Finanzierungs- und Investitionsberatung
  • Existenzgründung
  • Übernahme von Buchführungs- und Lohnabrechnungsarbeiten (nur in Verbindung mit Beratungsmandanten)

Wirtschaftsprüfung

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung
  • Prüferische Durchsicht
  • Jahresabschlusserstellung mit/ohne prüferische Handlungen
  • Makler- und Bauträgerverordnung
  • Gründungsprüfung

Das Qualitätssicherungssystem der Kanzlei wurde entsprechend § 57a der Wirtschaftsprüferordnung von einem externen Prüfer geprüft und steht nach dem Prüfungsurteil in Einklang mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen.

Finanz- und Lohnbuchhaltung

  • Erstellung der Finanzbuchhaltung mit oder ohne offene-Posten-Buchhaltung
  • Kostenstellen-, Debitoren/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassender Meldungen
  • Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen zur laufenden Information von Unternehmensführung und Kreditinstituten
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung, Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsmeldungen
  • Beratung bei geringfügig Beschäftigten (400 € Jobs bzw. Minijobs)
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen 

Kontakt

    Links

    Aktuelle Informationen vom Bundesfinanzministerium
    Aktuelle Bundesfinanzhofurteile
    Förderbank Bayern
    KfW Bankengruppe
    Bay. Staatsministerium für Wirtschaft
    Bundeswirtschafts- ministerium
    Aktuelle Informationen zur gesetzl. Rentenversicherung
    Steuerberaterkammer Nürnberg
    Wirtschaftsprüferkammer
    Institut der Wirtschaftsprüfer